An nachfolgenden Orten werden in der Adventszeit, abends, frühestens ab 17 Uhr, schön gestaltete Fenster beleuchtet sein.
Eine brennende Kerze oder ein helles Licht vor der Türe bedeutet "Eintritt erwünscht" um in geselliger Runde ein Weihnachtsgetränk o.ä. zu geniessen. Aufgrund der neuen Bestimmungen ab 08.12.2020 dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen!
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des BAG: Contact Tracing (!), Abstand halten, Maske tragen wenn Abstandhalten nicht möglich ist, Hände schütteln vermeiden und natürlich bei Symptomen zuhause bleiben.